Außen- und Innenbereiche der Gastronomie dürfen ab 18.05.2020 geöffnet werdenCorona Hygiene Schutzmaßnahmen für Euren Besuch im SCHMITT Für die Gaststätten gelten strenge Auflagen, die insbesondere die Einschränkung von Öffnungszeiten, Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe, Begrenzung von Gästezahlen, Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht) umfassen. Außen- und Innenbereiche der Gastronomie dürfen ab 18.05.2020 geöffnet werden.
- Der Mindestabstand von 1,5m ist einzuhalten
- Ein- und Auslasskontrolle sowie Tischzuweisung werden durch das Personal durchgeführt
- maximal sechs Personen aus zwei Familien am Tisch
- Maskenpflicht bis der Gast am Tisch sitzt
- die Hände sind zu Beginn zu desinfizieren, Desinfektionsmittel steht am Eingangsbereich bereit
- die Kegelbahn ist bis auf weiteres nicht in Betrieb
- es sind nur einseitige Speisekarten erlaubt, die von uns regelmäßig desinfiziert werden
- Bezahlung in bar oder mit EC-Karte
- Es besteht eine Reservierungspflicht, spontane Gruppenbesuche sind zur Zeit leider noch nicht möglich
- es sind nur einseitige Speisekarten erlaubt, die von uns regelmäßig desinfiziert werden
- Bezahlung in bar oder mit EC-Karte